Beratung und Verfahrensführung in Strafverfahren und
in allen Teilbereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts
Beratung und Verfahrensführung in Strafverfahren und in allen Teilbereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts
Wenn Sie erfahren haben, dass die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden gegen Sie ermitteln, können Sie sich an mich wenden, gleichgültig welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird. Ich verteidige Sie aus der Überzeugung heraus, dass jedem Menschen ein faires Verfahren zusteht. Als Verteidiger bin ich zur Verschwiegenheit und einseitig allein Ihren Interessen verpflichtet.
Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, kontaktieren Sie mich frühzeitig und machen keinerlei Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Bei einer Hausdurchsuchung oder wenn Sie verhaftet worden sind, kontaktieren Sie mich bitte sofort unter meiner Notfallnummer: +49 160 91 440 317.
Im ersten persönlichen Gespräch können Sie den Tatvorwurf schildern und ich prüfe, ob sofortige Maßnahmen erforderlich sind. Wenn Sie sich dazu entschließen, mich zu mandatieren, nehme ich Akteneinsicht und es wird im Rahmen des zweiten persönlichen Gesprächs eine Verteidigungsstrategie auf der Basis eines gemeinsam festgelegten Verteidigungsziels entwickelt.
Ich vertrete insbesondere in Verfahren,
in denen es um folgende Vorwürfe geht:
Ich bin in den dafür geeigneten Fällen auch
dazu bereit, Sie als Pflichtverteidiger zu vertreten.
Ich vertrete insbesondere in Verfahren, in denen es um folgende Vorwürfe geht:
Aber auch bei Vorwürfen hinsichtlich anderer Strafgesetze können Sie sich an mich wenden.
Ich bin in den dafür geeigneten Fällen auch dazu bereit, Sie als Pflichtverteidiger zu vertreten.
Außerdem vertrete ich
auch Betroffene von:
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, studieren oder ein Familienmitglied nachholen möchten, übernehme ich für Sie das gesamte Antragsverfahren einschließlich der Kommunikation mit der zuständigen deutschen Botschaft oder Ausländerbehörde.
Nach Vereinbarung begleite ich Sie auch zu Ihren Terminen und übersetze für Sie, sofern Sie Englisch sprechen. Auch bei der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder der Einbürgerung berate und vertrete ich Sie gerne.
Im Migrations- bzw. Aufenthaltsrecht bearbeite ich insbesondere folgende Bereiche:
Falls Sie nach Deutschland gekommen sind um Asyl zu beantragen, bereite ich Sie auf Ihr Interview beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor und begleite Sie dorthin. Wenn Sie bereits einen negativen Bescheid erhalten haben, vertrete ich Sie im gerichtlichen Verfahren. Im Asylrecht liegt mein Schwerpunkt insbesondere auf der Vertretung von LGBTQ+-Personen.
Ich berate Sie auch, wenn Sie einen anderen humanitären Aufenthaltstitel oder einen Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung im Anschluss an ein Asylverfahren beantragen möchten.
Falls Sie nach Deutschland gekommen sind um Asyl zu beantragen, bereite ich Sie auf Ihr Interview beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor und begleite Sie dorthin. Wenn Sie bereits einen negativen Bescheid erhalten haben, vertrete ich Sie im gerichtlichen Verfahren. Im Asylrecht liegt mein Schwerpunkt insbesondere auf der Vertretung von LGBTQ+-Personen.
Ich berate Sie auch, wenn Sie einen anderen humanitären Aufenthaltstitel oder einen Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung im Anschluss an ein Asylverfahren beantragen möchten.
Im Staatsangehörigkeitsrecht
übernehme ich Verfahren in
folgenden Bereichen:
Rechtsanwalt Yeelen Bihn
Strafverteidigung & Migration
Nur für Notfälle außerhalb der Telefonzeiten
Mo: 10:00 - 12:00 Uhr I 13:00 - 15:00 Uhr
Di - Fr: 10:00 - 12:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung